Das Abstimmungsresultat hängt von der Beteiligung ab!

Was vernünftig klingt, muss nicht unbedingt gut sein!

Die FDP Bezirk Zurzach empfiehlt für die Abstimmung vom 25. November drei Mal Nein und zwei Mal Ja.

(ef) Am 25. November wird an der Urne über drei Eidgenössische und zwei Kantonale Vorlagen entschieden. Die FDP.Die Liberalen Bezirk Zurzach übernehmen die Parolen der Kantonalpartei und empfehlen klar Nein zur Selbstbestimmungsinitiative, Nein zur Hornkuh-Initiative, Ja zum Gesetz über die Überwachung von Versicherten, Nein zur Initiative «Ja! für euse Wald» sowie Ja zur Verfassungsänderung «Ständeratswahlrecht». Während über die ersten vier Vorlagen kontrovers diskutiert wird, ist die Verfassungsänderung unbestritten. Bei Annahme könnten die rund 9000 Auslandschweizerinnen und -schweizer bei den Ständeratswahlen ebenfalls mitwählen. Das Abstimmungsresultat der einzelnen Vorlagen hängt stark von der Stimmbeteiligung ab. Die Bezirkspartei hofft, dass möglichst viele Zurzibieterinnen und Zurzibieter an der Abstimmung teilnehmen und damit über die zukünftige Entwicklung mitbestimmen.

Verlässlicher Vertragspartner bleiben

Die Selbstbestimmungs-Initiative verspricht eine abschliessende Klärung des Verhältnisses zwischen Landesrecht und Völkerrecht zugunsten des Landesrechts. Die Initiative ist sehr radikal, lässt zu viele Fragen offen und gefährdet in erheblichem Mass das gute Verhältnis der Schweiz zu anderen Staaten. Problematisch ist auch die Rückwirkungsklausel. Diese führt dazu, dass nicht nur neue, sondern auch alle bisher getroffenen internationalen Vereinbarungen der Schweiz, welche nicht dem Referendum unterstanden, nur noch unter Vorbehalt gelten und gekündigt oder neuverhandelt werden müssen. Für die Initianten scheint dies eine einfache Sache zu sein. Dass dabei die Schweiz auch verlieren könnte, wird ausgeklammert. Mit der radikalen Forderung nach absoluter Selbstbestimmung gefährdet die Initiative ohne Not Wohlstand, Stabilität und Rechtssicherheit. Sind bestehende Verträge nur noch unter Vorbehalt gültig, wird ein Zustand von Rechtsunsicherheit geschaffen. Dies ist Gift für unseren Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze. Die Schweiz war bisher ein verlässlicher Vertragspartner. Mit der Annahme der Initiative wäre dies nicht mehr der Fall! Eine stärkere demokratische Legitimation von Völkerrecht ist grundsätzlich zu begrüssen. Dazu taugt die Initiative aber nicht. Die FDP fordert deshalb, dass völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter obligatorisch dem Referendum unterstellt werden müssen. Entsprechende Vorstösse wurden bereits eigereicht. Eine radikale Initiative, welche die Schweiz schwächt und zu Rechtsunsicherheit führt, lehnt die FDP klar ab.   

 

Keine Kuhhörner in der Verfassung

Die Hornkuh-Initiative verlangt, dass die Haltung behornter Nutztiere mit finanziellen Mitteln gefördert wird. Bei dieser Initiative stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, in unsere Verfassung die grosszügige Ausschüttung von Subventionen für eine bestimmte Tierhaltung aufzunehmen. Eine Bestimmung, die sich wohl nur eine Wohlstandsgesellschaft leisten kann. Die Vorlage wird selbst in bäuerlichen Kreisen kritisch beurteilt. Das Tierwohl steht im Vordergrund. Dazu gehören nebst den Hörnern auch Faktoren, wie die Haltung in Freilaufställen oder die Verletzungsgefahr durch die Horne. Zudem gibt es immer mehr Tierzüchtungen, die von Geburt an hornlos sind. Die Enthornung der Tiere ist ein freier unternehmerischer Entscheid der Landwirte und liegt in deren Verantwortung. Wie viele Landwirte spricht sich auch die FDP gegen die Hornkuh-Initiative aus.

Gesetz schafft Klarheit

Die Gesetzesänderung im Bereich der Sozialversicherungen ermöglicht es, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive wieder observieren zu lassen. Die Gesetzesänderung wurde notwendig, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2016 das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für das Observieren von Versicherten bemängelt hatte. Missbräuche der Sozialversicherungen müssen aufgedeckt werden, sonst wird die Glaubwürdigkeit des Systems untergraben. Um den Missbrauch besser bekämpfen zu können, müsse die Sozialversicherungen, wie früher, Detektive einsetzen können. Das geänderte Gesetz schafft dazu klare Grundlagen. Detektive dürfen nur aktiv werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Bezug unrechtmässige Leistungen bestehen. Klar geregelt werden auch Instrumente, die Dauer und die Information der Betroffenen. Bild- und Tonaufnahmen dürfen nur auf öffentlichem Grund oder von diesem in den frei einsehbaren Teil des privaten Grundstückes gemacht werden. Wer Missbrauch nicht andet, schadet Jenen, welche auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das Gesetz erlaubt eine bewährte Praxis weiterzuführen. Wird die Vorlage abgelehnt, können bei Verdacht weiterhin keine Detektive eingesetzt werden. Der Bezug von unrechtsmässig bezogenen Leistungen ist Betrug und muss bekämpft werden. Dazu braucht es ein aber Ja zum Gesetz über die Überwachung von Versicherten.  

Priorität richtig setzen

Mit der kantonalen Initiative „Ja! für euse Wald“ wollen die Initianten, dass künftig die Leistungen, welche Waldeigentümerinnen und –eigentümer zum Wohle der Allgemeinheit erbringen, mit einem Kantonsbeitrag von 25 Franken pro Einwohner abgegolten werden. Bei der aktuellen Bevölkerungszahl entspricht dies rund 16 Millionen Franken pro Jahr. Dies sind 4 Mal mehr als im Jahr 2016. Der Betrag entspricht einem Steuerprozent. Unter Beachtung der aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen bei den Kantonsfinanzen steht das Anliegen quer zu den Sparbemühungen. Die von der Initiative geforderten Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und den Waldeigentümern, führen zudem zu einem hohen administrativen Mehraufwand und weiteren Mehrkosten. Der FDP anerkennt die Wichtigkeit des Waldes. Allerdings fällt der Wald in die Kompetenz der Gemeinden. Die Gemeinden vor Ort können die Aufgabe auch bedeutend wirkungsvoller und effizienter erfüllen. Wünschbares und Machbares sind auch bei dieser Initiative sorgfältig abzuwägen. Aus Sicht der FDP kann sich der Kanton die finanziellen und administrativen Auswirkungen der Initiative «Ja! für euse Wald» nicht leisten. Die zusätzlichen Millionen müssten durch eine Steuererhöhung oder mit Einsparungen bei anderen Aufgaben finanziert werden. Die FDP kann das Anliegen nicht unterstützen und empfiehlt deshalb ein Nein.