FDP Aargau fordert modernes, liberales Personalrecht; Kündigungsrecht und Datenschutz müssen nachgebessert werden

Die FDP begrüsst die umfassende Revision des kantonalen Personalrechts als Chance für eine moderne, flexible und effiziente Verwaltung. Viele der vorgeschlagenen Anpassungen sind sinnvoll, praxistauglich und entsprechen liberalen Grundsätzen. Gleichzeitig zeigt die detaillierte Stel-lungnahme: Der Regierungsrat schiesst in einzelnen Bereichen deutlich über das Ziel hinaus. Insbesondere beim Kündigungsrecht, beim Datenschutz und bei Abgangsentschädigungen.

Die FDP unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen, die eine zeitgemässe Personalführung ermöglichen, wie zum Beispiel die Verlängerung befristeter Projektanstellungen oder die gesetzliche Verankerung der Weiterbeschäftigung nach Pensionierungsalter. Diese Schritte stärken die Handlungsfähigkeit des Kantons und sorgen für mehr Effizienz sowie Kontinuität in zentralen Bereichen.

Ja zu mehr Flexibilität
Zudem sind Massnahmen zu befürworten, die zur Kostenreduktion führen. Dazu gehört die Möglichkeit, Krankentaggeld künftig eigenfinanziert statt zwingend über Versicherungen abzudecken. Auch bei Lohnfortzahlungen ist es wichtig und richtig auf mehr Verhältnismässigkeit zu setzen, wie beispielsweise bei sehr kurzen oder altersbedingten befristeten Arbeitsverhältnissen. Ebenso ist die Einführung des Schlichtungsverfahrens in Personalsachen auf Gemeindeebene sinnvoll. Damit können teure Gerichtsverfahren verhindert werden.

Klare Ablehnungen dort, wo der Staat über das Ziel hinausschiesst
Deutlich ablehnend zeigt sich die FDP gegenüber Bestimmungen, die unnötige Bürokratie schaffen oder die Freiheit der Mitarbeitenden unverhältnismässig einschränken. Dazu gehören etwa die Abgangsentschädigungen bis zu 12 Monatslöhnen, der Bereich Datenbearbeitung und Profiling und die Whistleblowing-Regelung.

Liberale Grundsatzforderung: Öffnung des Kündigungsrechts
Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob ein derart komplexes öffentlich-rechtliches Personalrecht überhaupt noch zeitgemäss ist. „Ein modernes Personalrecht braucht Flexibilität, wie im Privatrecht. Starre Sonderregeln aus vergangenen Jahrzehnten, wie beispielsweise bei den Kündigungen, passen nicht mehr zu einer zeitgemässen Verwaltung.“, hält Lukas Pfisterer fest. Die FDP fordert eine Annäherung an das Obligationenrecht, insbesondere bei den Kündigungsmöglichkeiten.

Modernisierung ja – Überregulierung nein
Die FDP bekennt sich zu einem modernen, effizienten und transparenten Personalrecht. Dieses stärkt die Leistungsfähigkeit des Kantons und entspricht den Bedürfnissen einer zeitgemässen Arbeitswelt. Der vorliegende Entwurf macht wichtige Schritte in die richtige Richtung. Doch an mehreren Stellen muss der Regierungsrat nachbessern, um unnötige Kosten, Bürokratie und Eingriffe in die Privatsphäre zu vermeiden.

Anhörungsantwort der FDP Aargau

Weitere Auskünfte:
Dr. Lukas Pfisterer, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 062 550 01 55
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78