Steuererhöhungen unausweichlich
Die Prämienentlastungs-Initiative will, dass keine versicherte Person mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämie der Grundversicherung aufwenden muss. Dies klingt verlockend, hat aber erhebliche Mehrkosten für Bund und Kantone zur Folge, da an der Prämienlast als Ganzes nichts geändert, sondern die Kosten lediglich auf den Staat verschoben werden, denn die Initiative legt fest, dass der Bund 2/3 der Mehrkosten und die Kantone 1/3 finanzieren müssen. Dies würde zu höheren Steuern und Abgaben führen. Bezahlen müsste die Zeche vor allem der Mittelstand. Zudem kommt es zu folgenschweren Fehlanreizen. Mit der Initiative geht kostenbewusstes Verhalten gänzlich verloren. Jeder Sparanreiz fehlt. Statt das Problem an der Wurzel zupacken, wird massiv Geld ins System gepumpt. Bestraft werden jene, welche sparsam mit den Gesundheitskosten umgehen.
Wirkungslose Kostenbremse
Die Kostenbremse entpuppt sich als Scheinlösung. Sie gibt im Titel vor, die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu bremsen, eine an und für sich erwünschte Wirkung. Allerdings gibt sie nicht vor, wie die Kostenentwicklung gebremst werden soll. Nur weil dies in die Verfassung geschrieben wird, sinken noch keine Kosten. Unklar ist auch wie die Kostenbremse wirken soll, was geschieht, wenn die Kostenvorgabe im Laufe des Jahres überschritten wird. Müssen dann Operationen ins kommende Jahr verschoben werden? Klar ist einzig, dass mit der Initiative die Bürokratie massiv ausgebaut und der Staat über das Leistungsvolumen entscheidet würde. Absurd ist aber auch die starre Koppelung der Prämien an den Lohn. Dies bedeutet, dass wenn es der Wirtschaft schlecht geht, die Gesundheitskosten sinken müssen. Bei einer Annahme würden nicht die Kosten sinken, sondern lediglich weniger Leistungen übernommen, also, gleicher Preis bei weniger Leistung. Die Initiative ist gut gemeint, hat aber viele Risiken und erhebliche Nebenwirkungen und muss abgelehnt werden.
160-seitiges Bürokratiemonster
Das Stromgesetz beschreibt auf 160 Seiten, wie in der Schweiz die Stromversorgung gesichert und vom Ausland unabhängiger gemacht werden soll. Spätestens seit dem Beginn des Ukrainekrieges ist klar geworden, dass die Versorgung der Schweiz mit Energie auf wackligen Füssen steht. Dass die Energiesicherheit zu wenig gewährleistet ist, hat sich die Schweiz mit der Zustimmung zur Energiestrategie 2050 selbst eingebrockt. Mit dieser wurde dem Volk 2017 eine sichere und bezahlbare Energieversorgung mit Erneuerbaren versprochen. Nun zeigt sich aber, dass das angestrebte Ziel unrealistisch ist. Mit dem Stromgesetz wird nun das Versprechen der Energiestrategie 2050 wiederholt und mit verbindlichen Ausbauzielen versehen. Nur, die verbindlichen Ausbauziele lassen sich nicht herbei regulieren. Die formulierten Ziele dürften weiterhin eher einem Wunschkatalog entsprechen. Erneut versprochen wird, dass es zu keiner Kostensteigerung kommt. Dabei ist klar, dass all die Fördermassnahmen, Beschaffungsvorschriften, Netzvergünstigungen, Reservehaltungen und weiteren Massnahmen irgendwie finanziert werden müssen. Wenn nicht über den Stromtarif, dann über Steuern und Abgaben. Das Stromgesetz schränkt auch die Bürgerrechte massiv ein. Das Interesse am Bau von Windkraftwerken in unseren Wäldern und grossen Solaranlagen in den Alpen bekommt mit dem Gesetz Priorität. Die Mitsprache der lokalen Bevölkerung und der Gemeinden wird eingeschränkt. Einsprachemöglichkeiten gibt es faktisch keine mehr. Im Gesetz nicht geregelt ist das Problem der für die Wind- und Solaranlagen notwendigen Stromleitungen. Das Gesetz mit den 160 Seiten ist ein Bürokratiemonster. Es kann niemals halten, was es verspricht. Darum lautet die Empfehlung klar „nein“
Nur neue Rechtsunsicherheiten
Die Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" verlangt, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit vom Staat nur eingeschränkt werden darf, wenn die betroffene Person ihre Zustimmung gibt und eine Verweigerung der Zustimmung weder bestraft noch daraus soziale oder berufliche Nachteile entstehen dürfen. Bereits heute gilt, dass in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden kann. Eine Veränderung der Bundesverfassung ist nicht notwendig. Würde die Initiative angenommen, würde dies aber in diversen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Initiative ist unnötig und schafft nur neue Probleme. Aus diesem Grund ist sie abzulehnen.