Empfehlung der FDP Bezirk Zurzach für den 18.Juni

(ef) Bei den sechs Vorlagen, über welche am kommenden Wochenende abgestimmt wird, stehen die zwei Klimavorlagen sowie die OECD-Steuervorlage im Fokus. Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen haben aber auch die beiden kantonalen Vorlagen «Schaffung einer Ombudsstelle» sowie «Einführung des Halbstundentakts von Stein nach Laufenburg». Beide führen zu erheblichen Mehrausgaben ohne entsprechenden Mehrwert. Die Brisanz aller Vorlagen ist hoch. Die FDP erhofft sich eine entsprechende Stimmbeteiligung.    

Nicht freiwillig auf Steuern verzichten.

Internationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro müssen ab 2024 auf der ganzen Welt mit 15 Prozent besteuert werden. Liegt der Satz in einem Land tiefer, so dürfen andere Staaten den Unternehmen die Differenz verrechnen. Die Schweiz muss wohl oder übel mittun. Würde sie auf die Erhöhung verzichten, würde sie freiwillig Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ans Ausland verschenken. Von den Einnahmen aus der Mindeststeuer gehen ein Viertel geht an den Bund und drei Viertel an den Kanton. Es profitieren alle.

Ja aber zum Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz ist der Gegenvorschlag zur Gletscherschutzinitiative. Das Gesetz arbeitet nicht mit Verboten, sondern definiert Zwischenziele und Anreize. Es ist ein gangbarer Weg, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Zentral ist die Abkehr von Öl und Gas vornehmlich mit Strom. Der Heizungsersatz soll in den nächsten zehn Jahren mit 200 Millionen Franken pro Jahr und neue Technologien in den nächsten sechs Jahren ebenfalls mit 200 Millionen pro Jahr unterstützt werden. Das Klimaschutzgesetz ist für die FDP keine Wunschlösung, aber ein machbarer Kompromiss. Die FDP Schweiz und Aargau empfehlen die Vorlage zur Annahme.

Für die Bezirkspartei ist die Stossrichtung zwar richtig, hat aber einige Vorbehalte. Die 3.2 Milliarden Fördermittel fallen nicht vom Himmel. Konsumentinnen und Konsumenten weder den hohen Betrag über den Preis oder zusätzlich Steuereinnahmen bezahlt müssen. Fraglich ist auch, ob die Produktionskapazität für den benötigten Strom in der geforderten Zeit zugebaut werden kann. Dies erscheint eher unrealistisch. Demzufolge musss Strom importiert werden. Dies treibt die Strompreise in die Höhe gefährdet die Versorgungssicherheit. Am Klima wird sich jedoch kaum etwas ändern.  

Unrealistische Ansätze

Die Kantonale Klimaschutzinitiative verlangt, dass mit finanzieller Unterstützung des Kantons jährlich mindestens 3 Prozent der Gebäude energetisch saniert werden. Die Initiative ist gut gemeint. Der Teufel steckt aber im Detail. Wer bestimmt und kontrolliert. Die Verwaltung braucht zusätzliche Stellen. Was geschieht, wenn die drei Prozent nicht erreicht werden? Der Markt wird unnötig angeheizt. In der Folge steigen die Kosten und damit auch die Wohnungspreise. Die Initiative ist unrealistisch und abzulehnen.

1300 Franken pro Passagier

Auf der Linie Stein – Laufenburg soll der Halbstundentakt eingeführt werden. Begründet wird der Ausbau mit den zusätzlichen Arbeitsplätzen im Sisslerfeld. Eine Bahn-Haltestelle Sisslerfeld gibt es aber nicht. Deshalb wurde das Busangebot in der Region wesentlich erweitert. Der Halbstundentakt vermindert keine Staus, kostet aber einmalig 61 Millionen und jährlich weitere 2 Millionen. Prognostiziert werden auf dieser Linie nach dem Ausbau maximal 1500 Personen pro Tag. Dies entspricht Subventionen von 1300 Franken pro Passagier und Jahr, zu berappen von den Steuerzahlern. Der Ausbau ist unverhältnismässig. Mit den Kantonsfinanzen sollten wir sorgsamer umgehen. Der Regierungsrat und die FDP empfehlen die Vorlage zur Ablehnung. 

Bürokratie ohne Mehrwert

Die kantonale Ombudsstelle kann bei Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden Anliegen entgegennehmen, prüfen, erklären und vermitteln. Ein Weisungsrecht hat sie nicht. Es handelt sich also um eine Stelle, die zusätzliche Bürokratie ohne Mehrwert schafft, aber nahezu eine Million Franken pro Jahr kostet. Bürgerinnen und Bürger haben im Kanton Aargau und in den Gemeinden ausreichende Möglichkeiten für Rekurse und Einsprachen. Die Stelle ist unnötig. Mit einem Nein wird die Idee schubladisiert.  

Ja zum Covid-Gesetz

Das gültige Covid-Gesetz ist befristet. Mit der Vorlage werden die befristeten Massnahmen verlängert, um bei einem erneuten Ausbruch der Pandemie, insbesondere während der Wintermonate 2023 und 2024, die bewährten Instrumente nutzen zu können. Die FDP empfiehlt der Vorlage zu zustimmen.