Empfehlung der FDP Bezirk Zurzach für den 25. September

Die FDP empfiehlt Ja zu den beiden AHV21-Vorlagen, zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes und zur Kantonalen Vorlage, jedoch klar Nein zur Massentierhaltungsinitiative.

(ef) Über vier Eidgenössische und eine Kantonale Vorlagen entscheidet das Schweizer Volk am 25. September. Die Eidgenössischen Vorlagen sind komplex und von grosser Tragweite. Bei den AHV21-Voralgen geht es um eine Anpassung des Rentenalters und damit um die finanzielle Sicherung des wichtigsten Sozialwerkes. Mit der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes wird eine durch den automatischen Informationsaustausch überflüssige Massnahme abgeschafft. Die Massentierhaltungsinitiative zielt darauf ab, allen Landwirten die Standards von privaten Labels wie Bio Suisse, die weit über die gesetzlichen Tierschutzstandards hinausgehen, vorzuschreiben. Auch die die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus dem Ausland würde stark verschärft. Die Kantonale Vorlage zur Regelung der Stellvertretung entspricht dem Zeitgeist. Gegen eine Annahme spricht wenig.

Mit AHV21 Sozialwerk sichern.

Die steigende Lebenserwartung und Anzahl Rentenbezüger bringt die AHV in Schieflage. Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentenbezüger aufkommen. Aufgrund der demografischen Entwicklung verzeichnet die AHV Jahr für Jahr grössere Defizite. Die letzte Revision der AHV fand vor über 25 Jahren statt. Wenn nichts unternommen wird, wird bis 2032 das Defizit in der AHV auf 13,7 Milliarden anwachsen und der Finanzierungsbedarf der AHV bis 2050 auf 200 Milliarden Franken steigen. Ziel der AHV 21-Vorlage ist es, das Rentenniveau für alle zu sichern und die Finanzen der AHV durch eine Systemanpassung zu stabilisieren.

Eine finanzielle Schieflage der AHV würde insbesondere die jungen Menschen betreffen. Die Sicherung liegt jedoch im Interesse aller Generationen. Mit der Vorlage leisten alle Generationen einen Beitrag. Die Reform umfasst im ersten Teil eine Änderung des AHV-Gesetzes mit der Harmonisierung des Rentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre, ergänzt mit Ausgleichs- und Begleitmassnahmen für die Übergangsgeneration der Frauen (9 Jahrgänge) sowie eine Abkehr vom starren Rentenalter hin zu einem flexibleren Referenzalter. Der zweite Teil beinhaltet eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% im Normalsatz und 0,1% im Sondersatz (Beherbergungen) und reduzierten Satz (Nahrungen, Medikamente). Über den ersten Teil muss aufgrund des von der Linken und den Gewerkschaften ergriffenen Referendums abgestimmt werden und über den zweiten Teil, weil eine Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum unterliegt. Bei einem Scheitern der Vorlage müssten insbesondere junge Menschen um die AHV bangen. Damit die Reform allerdings zu Stande kommt, braucht es eine Ja-Mehrheit zu beiden Vorlagen.

Finanzierungsaktivitäten zurückholen

Die Verrechnungssteuer stellt ein klares Hindernis für die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen in der Schweiz dar. Ausländische Investoren werden davon abgehalten, Investitionen in der Schweiz zu tätigen, da sie nicht sofort 100% ihrer Erträge erhalten und die 35% Verrechnungssteuer manchmal, je nach Doppelbesteuerungsabkommen, nie vollständig zurückerstattet werden. Um dem finanziellen und bürokratischen Mehraufwand der Verrechnungssteuer auszuweichen und internationale Investoren anzuziehen, können Schweizer Unternehmen mit einem Auslandssitz derzeit ihre Anleihen im Ausland ausgeben, wo es keine Verrechnungssteuer gibt. Auf diese Weise werden ihre Wertpapiere für Investoren attraktiver. Täglich werden so Finanzierungs- und Geschäftsmöglichkeiten im Ausland, zum Beispiel in Luxemburg, realisiert. Das sind verpasste Chancen für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Verrechnungssteuerreform korrigiert dies und ermöglicht die Rückführung von Finanzierungsaktivitäten in die Schweiz. Finanzierungsgeschäfte, die im Ausland getätigt werden, bedeuten auch Arbeitsplätze in Unternehmen und/oder im Finanzsektor. Da die Unternehmen, Investoren und Privatpersonen ihre Steuern im Ausland bezahlen, fallen die Steuern in diesen Ländern statt der Schweiz an. Mit der Reform können also Arbeitsplätze und Steuereinnahmen wieder in die Schweiz zurückgeholt werden. Daher profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern auch der Bund, die Kantone und die Gemeinden von der Revision. Bei der Abschaffung wird auch auf eine unnötige Steuerkontrolle verzichtet, welche durch den automatischen Informationsaustauch obsolet und zu einem Wettbewerbsnachteil geworden ist.

Wahlfreiheit nicht zusätzlich beschränken.

Die Massentierhaltungsintitiative zielt darauf ab, die Massentierhaltung als tierunwürdig zu definieren. Die Vorschriften für die Unterbringung, die Pflege, den Zugang ins Freie und die Schlachtung würden durch die Annahme der Initiative massiv erhöht. Die Befürworter der Initiative argumentieren mit Einzelfällen und suggerieren dies als Normalzustand. Die Forderungen der Initiative betreffen aber auch die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus dem Ausland. Die Umsetzung bedingt allerdings einen enormen administrativen Aufwand. Obwohl die Schweizer Gesetzgebung zum Schutz und zur Würde von Tieren bereits eine der strengsten der Welt ist, müssten bei einer Annahme alle Landwirte die Standards zur Tierhaltung, welche für privaten Labels (z.B. Bio Suisse), gültig sind, erfüllen. Die Initiative ist unverhältnismässig und hätte weitreichende Folgen für die Landwirtschaft, aber auch für die Konsumenten. Lebensmittel würden massiv verteuert und der Einkaufstourismus gefördert. Wer tierische Produkte mit mehr Tierwohl sucht, findet diese bereits heute in jedem Laden. Staatliche Vorschriften, welche diese Wahlfreiheit einschränken, sind klar abzulehnen.  

Ja zur Stellvertreterregelung

Im Kanton Aargau sollen sich künftig Parlamentsmitglieder im Fall von Mutterschaft, Krankheit oder Unfall während mindestens drei bis maximal zwölf Monaten vertreten lassen können. Als Stellvertreter/in kommen die nichtgewählten Kandierenden mit den besten Resultaten der letzten Wahl zum Zug. Die Verfassungsänderung ist vertretbar. Gegen das Anliegen gibt es wenig Argumente. Die FDP empfiehlt der Vorlage zu zustimmen.