Empfehlung der FDP-Bezirkspartei zur Abstimmung vom 28. November

Die Bezirkspartei empfiehlt Nein zur Pflegeinitiative weil sie sich die Anliegen aufgrund der allzu grossen Wünsche nicht erfüllen werden - Nein zur Justizinitiative, weil die Richterwahl zukünftig statt vom demokratisch gewählten Parlament von einem unbekannten Expertengremium ausgewählt und per Losentscheid in das Amt erhoben würde - JA zum Covid-19-Gesetz, weiil es bei einer Ablehnung wieder zu schädlichen Lockdowns kommt und alle die mit dem Zertifikat gewonnenen Freiheiten verloren gehen.

(ef) Mit der Pflege-Initiative, der Justiz-Initiative und dem Referendum gegen das Covid19-Gesetz liegend drei völlig unterschiedliche Vorlagen auf dem Tisch. Alle drei entspringen einem Unbehagen. Bei oberflächlicher Betrachtung ist nichts gegen die Anliegen einzuwenden. Doch der Teufel liegt im Detail und da klaffen Wunsch und Wirklichkeit auseinander.

Gegenvorschlag zielführender!

Der Mangel an Pflegepersonal ist unbestritten. In der Corona-Krise ist dieser noch offensichtlicher geworden. Personalmangel führt zu erhöhter Arbeitsbelastung und schnell auch zu Frustrationen. Mit der Pflegeinitiative soll der Missstand behoben werden. Konkret verlangen die Initianten, dass der Bund die Pflege mit einer Ausbildungsoffensive für Pflegefachpersonen, zusätzlichen Kompetenzen für Pflegerinnen und Pfleger, bessere Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und verbesserten Arbeitsbedingungen durch höhere Entlöhnung, flexiblere Arbeitszeiten und einer geringeren Zahl von betreuenden Patienten pro Pflegefachperson stärker fördert. Die Forderung nach einer Ausbildungsoffensive sowie zusätzlichen Kompetenzen wurden vom Parlament anerkannt. Die Forderungen sind in den Gegenvorschlag eingeflossen, welcher bei einer Ablehnung der Initiative sofort zu Tragen kommt. Aus- und Weiterbildung, Entlöhnung, Arbeitszeiten und Anzahl Pflegepersonen pro Patient, jedoch auf Bundesebene zu regeln, ist kaum zielführend. Zu starr wären die Regelungen. Pflegeheime haben andere Bedürfnisse als Akutspitäler. Gute Arbeitsbedingungen können nicht per Bundesgesetz verordnet werden. Die Festlegung der Löhne gehört aus rechtlichen und föderalistischen Gründen nicht in die Kompetenz des Bundes, sondern ist Sache der Kantone und der Sozialpartner. Was in Genf und Zürich angemessen sein kann, muss nicht zwangsläufig auch für den Aargau oder Glarus richtig sein. Eine Lohnregulierung durch den Bund würde zu einem gefährlichen Präzedenzfall einer Einmischung führen. Ein weiterer kritischer Punkt der Initiativ ist auch die verlangte direkte Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Krankenversicherung ohne jegliche Kontrollmechanismen. Die Forderung öffnet Tür und Tor zu Missbrauch und würde ohne entsprechenden Nutzen zu noch höheren Gesundheits- und Krankenkassenkosten führen. Die Annahme der Initiative führt zu keiner Verbesserung. Dazu muss vom Parlament zuerst ein Umsetzungsgesetz erarbeitet werden. Dieser Prozess dauert systembedingt mehrere Jahre. Bei Ablehnung der Initiative tritt der indirekte Gegenvorschlag sofort in Kraft. Damit ist sowohl dem Pflegepersonal wie auch den Patienten mehr geholfen. Ein Nein zur Initiative führt rascher zum Ziel.

Justizinitiative schafft neue Probleme

Die Justiz-Initiative fordert, dass Bundesrichter neu von einem Expertengremium ausgewählt und im Losverfahren bestimmt werden. Einmal ernannt, sollen sie bis zu ihrem freiwilligen Rücktritt oder bis maximal bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus im Amt bleiben. Eine Abberufung wäre nur bei der Verletzung der Amtspflicht oder Amtsunfähigkeit möglich. Die Initianten zeichnen ein düsteres Bild einer angeblich von Parteien abhängigen und unfairen Schweizer Justiz. Ein Blick in die Praxis zeigt ein anderes Bild. Richterliche Entscheidungen haben einen gewissen Spielraum, der unteranderem auch von den politischen und gesellschaftlichen Wertvorstellungen abhängig ist. Das heutige Verfahren mit der Wahl durch das Parlament stellt sicher, dass sich das Gremium aus Richtern verschiedener Werthaltung, aber auch aus verschiedenen Geschlechtern, Regionen und Sprachen zusammensetzt. Damit erhalten die Urteile beim Volk eine höhere Legimitation und Akzeptanz. Gemäss Initiative soll nun das Wahlprozedere vom demokratisch gewählten Parlament an eine Fachkommission übertragen werden, welche letztlich die Richter durch das Losverfahren ins Amt erheben würden. Ob Urteile eines so gewählten Gremiums beim Volk eine grössere Akzeptanz und Legimitation erreichen würde, darf zu Recht bezweifelt werden. Die Initiative löst kein Problem schafft aber neue. Deshalb empfehlen die Freisinnigen ein klares Nein.

Freiheiten nicht mutwillig preisgeben

Gegen die Revision des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 21 wurde das Referendum ergriffen. Den Gegner sehen zu viel Kompetenzen beim Bundesrat und wehren sich insbesondere gegen das Zertifikat. Dabei lassen sie ausser Acht, dass unabhängig vom Covid-19-Gesetz der Bundesrat auf Grund des in einer Volksabstimmung angenommen Epidemiengesetzes die Kompetenzen hat, in einer Epidemie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben einzuschränken. Daran ändert das Covid-19-Gesetz nichts, zwingt aber den Bundesrat nicht nur nach epidemiologischen Kriterien zu agieren, sondern auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Der Handlungsspielraum des Bundesrates wird richtigerweise enger. Die Revision stellt somit definitiv keinen Blankocheck aus, wie die Referendumsführer behaupten. Die Revision vom 19. März 2021 setzt dem Bundesrat engere Leitplanken. Nebst der Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Anforderungen, regelt das Gesetz auch die Aufhebung der Quarantänepflicht für Geimpfte sowie die rechtliche Basis für das Covid-Zertifikat. Eine Ablehnung der Vorlage hätte für die Wirtschaft und Gesellschaft fatale Folgen. Ein erneuter Lockdown mit massiven Einschränkungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben wäre die Folge. Leiden müsste auch der Tourismus. Reisen ins Ausland würden auf Grund des fehlenden Zertifikates schwierig und kostspielig und Ein- und Rückreisen in die Schweiz kompliziert. Gerade dank dem Zertifikat sind viele kulturelle Veranstaltungen, Sportanlässe und Restaurantbesuche wieder möglich. Diese Vorteile aus ideologischen Gründen mutwillig preiszugeben ist kaum der richtige Weg zur Bekämpfung der Pandemie. Der Traum der Gegner des Gesetzes, einer masken- und zertifikatsfreien Schweiz, könnte uns teuer zu stehen kommen. Dass dieser Traum nicht zum Alptraum wird, braucht es für das Covid-Gesetz ein deutliches Ja.

Weiterführende Informationen zu allen drei Vorlagen sind im Abstimmungdossier zu finden. Die Bezirskpartei hofft auf eine rege Beteiligung.

Mehr Informationen im Abstimmungsdossier