Empfehlung zur Abstimmung vom 9. Februar

Einmal Nein und zwei Mal Ja.

(ef) Am Wochenende wird an der Urne über zwei Eidgenössische und eine Kantonale Vorlage entschieden.

Die FDP des Bezirks Zurzach empfiehlt ein Nein zur Initiative des Mieterverbandes und Ja zu den beiden anderen Vorlagen.

 

Eingriff in das Privateigentum

Die einschneidendsten Konsequenzen hätte eine Annahme der Mieterverbands-Initiative. Sie verlangt mit einer verpflichtenden, in der Verfassung verankerten Quote, dass 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern sein müssen. Die Initiative thematisiert zwar ein reales Problem, führt aber in die falsche Richtung. Sie verfehlt das versprochene Ziel bei Weitem. Die Folgen bei einer Annahme wären einzig mehr Bürokratie, verlängertes Baubewilligungsverfahren und der Einsatz von Unmengen an Steuergeldern. Günstigere Wohnungsmieten blieben weiterhin Wunschtraum. Negativ betroffen wäre auch die Gemeindeautonomie, ganz nach dem bekannten Muster «der Bund befiehlt, die Gemeinde zahlt!» Für die Gemeinden entstehen bei einer Annahme hohen Kosten, falls sie zum Erreichen der gesetzlich verlangten Quote öffentliches Land verbilligt Wohnbaugenossenschaften zur Verfügung stellen oder zu Marktpreisen das Vorkaufsrecht auf Land ausüben müssen. Berappen würden diese Kosten die Steuerzahler! Mit negativen Folgen müssten aber auch die privaten Eigentümer rechnen, könnte doch der Staat bei einem Verkauf sein Vorkaufsrecht geltend machen. Die FDP lehnt die Initiative ab. Insbesondere Eigentümer sind gut beraten, ein Nein in die Urne zu legen.

Mehr Verbindlichkeit

Auf breite Zustimmung stösst die kantonale Vorlage zur Revision des Bürgerrechtes. Die Vorlage bringt bei der Einbürgerung mit dem verlangten Test klare Regeln und mehr Verbindlichkeit. Mit dem neuen Gesetz wird ein Schritt hin zu einem gerechteren einbürgerungsverfahren gemacht. Das verlangte Bestehen des Einbürgerungstestes vor Beginn des Einbürgerungsprozesses entlastet die Gemeindebehörden. Wer den Test nicht besteht, beansprucht nicht den ganzen Apparat mit Gesuchen, Gesprächen und Abklärungen. Wer den Test besteht, wird aber trotzdem nicht automatisch eingebürgert. Es gilt weiterhin das ordentliche Verfahren. Die umstrittene zehnjährige Wartefrist seit dem letzten Bezug von Sozialhilfe, macht Sinn und wird von allen bürgerlichen Parteien befürwortet. Die Revision wird klar zur Annahme empfohlen.

Gesetzeslücke schliessen

Die Änderung des Strafgesetzbuches und Militärstrafgesetzes bewirkt eine Erweiterung der Rassismus-Strafnorm.  Die heutige Gesetzgebung sieht vor, dass Menschen vor Hass und Hetze, speziell aufgrund ihrer Ethnie, Rasse oder Religion, geschützt werden. Vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung besteht jedoch kein entsprechender Schutz. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden. Die Meinungsäusserungsfreiheit bleibt bestehen. Auch gilt die Strafnorm nicht im Familien- und Freundeskreis. Mit der Erweiterung kann die Meinungsfreiheit aber nicht mehr als Deckmantel für die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet missbraucht werden. Die FDP empfiehlt deshalb ein JA zur „Änderung des Strafgesetzbuches und Militärstrafgesetzes“.