Es geht auch um Solidarität und Gemeinsinn!

Empfehlung für das Wahlwochenende vom 4. März

Die FDP Bezirk Zurzach empfiehlt für die Abstimmung vom 4. März Nein zur No Billag-Initiative; Ja zur neuen Finanzordnung und Ja zum Aarg. Stipendiengesetz. 

(ef) Über zwei Eidgenössische und eine Kantonale Vorlage entscheidet das Volk am Wochenende vom 4. März. Heiss umstritten ist vor allem die No Billag-Initiative, welche eine Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühr verlangt. Ein wenig im Schatten dieser Vorlage steht die neue Finanzordnung, welche aber nicht weniger wichtig ist. Sie gibt dem Bund die Kompetenz zur weiteren Erhebung der Mehrwert- und Bundessteuer. Auf kantonaler Ebene ist über das revidierte Stipendiengesetz zu befinden, welches an die Vorgaben des Stipendienkonkordates angepasst werden muss. 

 

Auch Radio nicht mehr gratis!

Mit den Billag-Gebühren werden zu einem grossen Teil die schweizerischen Radio- und Fernsehprogramme finanziert. Diese staatlich verordnete Finanzierungshilfe bringt der SRG im hart umkämpften Werbemarkt zweifellos Vorteile. Das Unternehmen hat sich in den letzten 30 Jahren stark ausgedehnt. Mehrere Radio- und Fernsehprogramme sind dazu gekommen. Heute betreibt die SRG 17 Radio- und 7 TV-Programme. Dazu kommen noch 108 Facebook-, 54 Twitter- und 42 Youtube-Kanäle. Grossen Teilen der Bevölkerung missfällt, dass sie mit den Zwangsgebühren so viele Radio-, Fernsehprogramme und Socialmedia-Kanäle finanzieren müssen. Deswegen aber mit der Streichung der Gebühren gleich die ganze SRG zu zerschlagen, geht aus Sicht der Freisinnigen zu weit. Betroffen wäre nicht nur das Fernsehen, sondern ebenso auch das Radio. Zweifellos ist eine Redimensionierung der SRG nötig, jedoch nicht mit einem radikalen Entzug der finanziellen Grundlage. Letztlich geht es um den Service-Public. Die verschiedenen Sprachregionen und Minderheiten haben Anrecht auf gute und bezahlbare Information. Dies hat mit Solidarität und Gemeinsinn zu tun. Der Service-Public lässt sich nicht über Werbung finanzieren. Ein Bezahlfernsehen und Bezahlradio, wie es den Initianten vorschwebt, kostet schnell einmal mehr als 500 Franken pro Jahr. Unzufriedenheit reizt, mit dem Stimmzettel ein Zeichen zu setzen. Davor wird aber mit Blick auf die Konsequenzen dringend abgeraten. Mit einem Nein zur No Billag-Initiative ist die Bahn frei für echte Reformen. 

 

Ohne Steuern geht nichts!

Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll die bis 2020 befristete verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um 15 Jahre verlängert werden. Eine Verlängerung steht eigentlich ausser Frage. Es geht um Milliarden, welche der Bund zur Erfüllung wichtiger Aufgaben benötigt. Ein Wegfall hätte einschneidende Konsequenzen für Alle. Bei der Vorlage geht es nicht um neue Steuern oder deren Höhe, sondern lediglich um die Grundsatzfrage zur Erhebung. Ein Verzicht ist aus Sicht der FDP unverantwortlich. Über die Höhe kann und muss immer wieder diskutiert werden. Daran ändert die neue Finanzordnung nichts. Mit einem Ja bleiben dem Bund seine zwei wichtigsten Einnahmequellen erhalten.

 

Stipendiengesetz, ein Akt der Solidarität

Der Kanton Aargau ist Mitglied des interkantonalen Stipendienkonkordates und damit verpflichtet, die Bestimmungen dieses Konkordates zu übernehmen. Andernfalls verliert der Kanton die Bundessubventionen in der Höhe von rund 2 Millionen Franken. Das heutige Stipendiengesetz erfüllt die gestellten Anforderungen nicht. Der Grosse Rat hat das Gesetz überarbeitetet und mit grossem Mehr gutgeheissen. Dagegen wurde von linker Seite das Referendum ergriffen. Stein des Anstosses ist das sogenannte Splittingmodell. Gemäss diesem soll bei Stipendien für Studierende auf der Tertiärstufe (UNI, höhere Fachschulen) neu ein Drittel des Stipendiums als zinsloses Darlehen gewährt und nach Abschluss des Studiums innert 12 Jahren zurückbezahlt werden.Es wird also weder Jemandem etwas weggenommen noch wird Bildungsabbau betrieben. Die Änderungen im Stipendiengesetz führen nebenbei zu einer Entlastung des Staatshaushalts von jährlich rund 2.4 Millionen Franken. Damit leistet auch das Stipendienwesen einen notwendigen Beitrag zur Stabilisierung der Kantonsfinanzen. Das Splittingmodell betrifft nur Studierende auf der Tertiärstufe. Die Absolventen können später mit einem guten Einkommen rechnen. Die Rückzahlung ist vertretbar und ein Akt der Solidarität gegenüber den nicht Studierenden, welche mit den jährlichen Steuern die Stipendien finanzieren. Das Stipendiengesetz verdient ein uneingeschränktes Ja.

 

Vertiefende Informationen und weitere Argumente zu allen drei Abstimmungsvorlagen sind im Register Abstimmungs-Parolen zu finden.