FDP Bezirkspartei rät, trotz komplexer Vorlagen, an der Abstimmung teilzunehmen.

Für die fünf Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni empfiehlt die FDP Bezirks­partei Ja zum COVID- und zum Terrorismus-Gesetz und Nein zu den anderen drei Vorlagen.

(ef) Über fünf komplexe Vorlagen wird am 13. Juni an der Urne entschieden. Die Erläuterungen in der Abstimmungsbroschüre umfassen 143 Seiten. Die FDP hat sich mit den Vorlagen auseinandergesetzt. Unterstützen kann sie das COVID- und das Terrorismus-Gesetz (KPT). Bei den beiden Agrar-Initiativen und dem CO2-Gesetz kommen sie zum Schluss, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden und deshalb abzulehnen sind. Alle drei würden bei einer Annahme für KMU, aber auch für Konsumenten und Konsumentinnen erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Bürokratie statt Klimaschutz

Das Ziel des CO2-Gesetzes ist die Treibhausgasemissionen, die auf die Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoffe zurückzuführen sind, bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Erreicht werden soll dieses Ziel mit Abgaben auf Brenn- und Treibstoffe sowie einer Flugticket-Abgabe. Zweifellos ein hehres und ambitioniertes Ziel. Eine nüchterne Betrachtung lässt allerdings den Schluss zu, dass die Massnahmen wirkungslos und das Ziel nicht erreicht werden wird. Die Abgaben führen kaum dazu, dass weniger gefahren oder geflogen wird. Sie verteuern aber die Transportkosten für Güter respektive die Wegkosten für Serviceleistungen. Die Umsetzung des 40 Seiten umfassenden Gesetzes erfordert eine gewaltige Bürokratie und fördert die Subventionswirtschaft. Die vorgesehenen Massnahmen kosten nicht nur viel, sie bringt für KMU auch eine zusätzliche administrative Mehrbelastung. Hauseigentümer müssen bei einem Defekt der Ölheizung ein alternatives Heizsystem einbauen. Bei Liegenschaften, die vor 1990 gebaut wurde, bedeutet dies in der Regel gleichzeitig eine aufwändige und kostspielige wärmetechnische Sanierung der Gebäudehülle. Die vorgesehene Rückvergütung an die Bevölkerung ist nichts anderes als eine Geldumverteilung. Profitieren können allenfalls Personen in städtischen Gebieten, welche bereits von einem stark subventionierten ÖV profitieren. Die Bevölkerung auf dem Land, welche auf das Auto angewiesen ist, bezahlt doppelt. Das CO2-Gesetz trägt nicht zur Verbesserung des Klimas bei und das gesteckte Ziel von 2030 wird nicht erreicht. Mit einem Nein zum vorliegenden CO2-Gesetz bleibt der Weg frei für ein Gesetz, das dem Klima, der Wirtschaft und uns allen mehr dient. 

Auch der Rebbau wäre betroffen

Die Trinkwasser-Initiative verlangt, dass nur noch landwirtschaftliche Betriebe Direktzahlungen erhalten, welche auf eine pestizidfreie Produktion und einen Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann. Betroffen wäre auch der Rebbau. Die Umsetzung der Initiative führt zweifellos zu einer Minderproduktion. Dies hat entweder eine Preiserhöhung oder vermehrte Importe landwirtschaftlicher Produkte aus dem Ausland zur Folge. Zudem fördern Preiserhöhungen den Einkaufstourismus. Die Initiative hat nicht nur negativ Auswirkungen auf die Landwirtschaft, sondern auch für zahlreiche KMU. Das Problem der Umweltverschmutzung wird mit der Initiative exportiert! Der Weg zur Verringerung des Pestizideinsatzes geht über die Forschung neuer Mittel, über innovative Technologien wie Jätroboter und die Digitalisierung. Die Landwirtschaft verdient unser Vertrauen und ein Nein zur Trinkwasser-Initiative.

Pestizid-Initiative mit unrealistischen Forderungen

Bedeutend rigoroser ist die Pestizid-Initiative. Sie verbietet den Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege. Von dieser Initiative ist der Rebbau noch stärker betroffen. Die Initiative verbietet aber auch die Einfuhr von Lebensmitteln, die mithilfe synthetische Pestizide hergestellt worden sind. Solche Forderungen sind nicht umsetzbar. Insbesondere beim Import von pestizidfrei produzierten Lebensmitteln sind grösste Zweifel angebracht. Auf eine Abschwächung der Forderungen im Ausführungsgesetz zu hoffen, ist gefährlich. Die Initiative weckt romantische Hoffnungen auf eine intakte Landschaft, welche sich nicht erfüllen werden. Sie untergräbt eine gesicherte Versorgung mit qualitativ einwandfreien Lebensmitteln und ist klar abzulehnen. 

Unterstützung der Wirtschaft nicht gefährden

Zu den Covid-Anordnungen des Bundesrates kann man unterschiedlicher Meinung sein. Das vorliegende COVID-19-Gesetz hat auch wenig mit den angeordneten Massnahmen zu tun. Die Vorlage enthält jedoch Regeln, welche die negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Dazu zählen vereinfachte Kurzarbeitsentschädigungen für Angestellte, finanzielle Unterstützung für Unternehmen, insbesondere in den arg gebeutelten Sektoren Gastronomie, Tourismus, Medien, Kultur und Sport sowie bei den Selbständigerwerbenden. Eine Ablehnung hätte zur Folge, dass die im Gesetz vorgesehenen Unterstützungshilfen wegfallen würden. Dies wäre fatal und die Folgen Konkurse und Massenentlassungen. Dieses Risiko will die FDP nicht eingehen und empfiehlt dem Gesetz zu zustimmen.

Ja zum Terrorismusgesetz

Von terroristischen Angriffen ist auch die Schweiz nicht gefeit. Solange aber potentielle Terroristen keine konkrete Tat begehen, sind den Behörden die Hände gebunden. Mit dem Terrorismusgesetz soll diese Gesetzeslücke geschlossen werden. Die vorgesehenen Massnahmen entsprechen vollumfänglich den rechtsstaatlichen Prinzipien. Der von den Gegnern heraufbeschworene Missbrauch ist ausgeschlossen. Die Massnahmen kommen nur zur Anwendung, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Was im Bereich der Hooliganbekämpfung oder der häuslichen Gewalt möglich ist, sollte auch bei der Terrorbekämpfung erlaubt sein. Das für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung wichtige Gesetz verdient Annahme.