FDP sagt deutlich Nein zum CO2-Gesetz

Pandemiebedingt fand auch der zweite Parteitag der Freisinnigen des Kantons Aargau online statt.  Über 180 Mitglieder*innen, darunter auch zahlreiche aus dem Bezirk Zurzach, nahmen am Online-Meeting teil. Vor der Behandlung der Vorlagen wurde Sabina Freiermuth einstimmig zur neuen Parteipräsidentin der FDP Aargau gewählt.

Deutliches Nein zum CO2-Gesetz

Mit 72 zu 103 Stimmen fassten die Freisinnigen für das CO2-Gesetz die Nein-Parole. Vor der Abstimmung sprach Nationalrat Matthias Jauslin für und Grossrätin Jannine Glarner gegen eine Annahme der Vorlage aus. Einig waren sich beide, dass für den Klimaschutz etwas getan werden muss. Uneinig waren sie sich aber über den Weg. Für Jauslin ist das Gesetz ein vernünftiger Kompromiss, eine Chance.  für die Wirtschaft und unbedingt notwendig zur Reduktion des CO2-Ausstosses um 50 % bis 2030. Für Jeanine Glarner sind die CO2-Abgaben dagegen wirkungslos und der geplante Klimafond ein gigantische Geldumverteilung verbunden mit einer immensen Bürokratie. Mit dem Gesetz würde sich am Klima überhaupt nichts ändern. Regierungsrat Stephan Attiger und einige weitere Votanten plädierten für ein Ja. Die Mehrheit folgte jedoch den Argumenten der Grossrätin.

Nein zu den Agrar-Initiativen

Vorgestellt wurden die beiden Initiativen von Nationalrätin Maja Riniker. Eine Annahme führe zu einer geringeren Produktion einheimischer Produkte, zu höheren Preisen und zu mehr Einkaufstourismus. Die Pestizidinitiative sei zur rigoros, nicht umsetzbar und verhindere die Forschung im Bereich Pflanzenschutz.

In der Diskussion plädierten insbesondere Jungfreisinnige für eine Annahme der Trinkwasserinitiative. Die Pestizid-Initiative lehnen sie jedoch klar ab. Nach eingehender Diskussion fassten die Anwesenden die Nein-Parole zur Trinkwasser-Initiative mit 82 zu 94 Stimmen sowie die Nein-Parole zur Pestizid-Initiative mit 15 zu 165 Stimmen. Ein Antrag der Jungfreisinnigen auf Stimmfreigabe zur Trinkwasser-Initiative unterlag mit 79 zu 100 Stimmen.          

Ja zum PMT-Gesetz

Ständerat Thierry Burkart erläuterte das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus». Bei der Vorlage gehe es darum, eine Gesetzeslücke zu schliessen um Risiken zu minimieren. Den Behörden werde ein Instrument geben, um einschreiten zu können, bevor ein Anschlag geschehe. Für Burkart ist es unverständlich, dass polizeiliche Massnahmen, welche in Bereich der Hooligans oder der häuslichen Gewalt angewendet werden dürfen, bei terroristischen Aktivitäten jedoch verboten sind. Die Massnahmen sind an strenge Auflagen und Regeln gebunden, sämtliche Rechte bleiben gewahrt, sagte Burkart. Ein «Like» in den sozialen Medien genüge nicht, es brauche eine Gefährdung an Leib und Leben. Das Gesetz sei verhältnismässig, die Massnahmen spezifisch auf die Gefährdung ausgerichtet und zeitlich begrenzt. Nach kurzer Diskussion wurde mit 113 zu 46 Stimmen die Ja-Parole gefasst.