Täglich 26 Seiten
Der Gesetzesprozess von durchschnittlich 2.1/2 Jahre sei in der heutigen Zeit, insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung eindeutig zu lang. Einen Lösungsansatz sieht Scholl im Wegkommen der hohen Regeldichte. Die Gesetze und Verordnungen sollten nicht jedes Detail, sondern lediglich die Grundsätze regeln. Heute gibt es auf Bundesebene 80'000 Seiten Gesetze. Täglich kommen 26 dazu. Scholl fragt sich wer diese alle liest.
Bewegung nötig
Nach Bewegung im Aargau rufen die Defizite in der Staatsrechnung, das Gesundheitswesen, die Umsetzung der Energiestrategie 2050, sowie die beiden Volksinitiativen, Millionärssteuer und Ja für öise Wald. Schwergewichtig kamen im Referat das Thema Finanzen und Gesundheitswesen zur Sprache. Ein Problem im Gesundheitswesen ist die Anspruchsmentalität. Die Krankenkassenprämie darf nicht einem Abo gleichgesetzt werden, wo nach Bezahlung alles gratis ist! Ein weiteres Problem sieht er in der starken Dezentralisierung der Spitallandschaft. Hier wird zur Kostendämmung eine Zentralisierung, verbunden mit der Schliessung einiger Spitäler, unausweichlich sein.
Zurzibiet muss sich bewegen
Das Thema wird im Zurzibiet zweifellos noch für »Bewegung» sorgen. Bewegung ortet der Grossratspräsident auch beim Thema Oberstufenlandschaft und beim Projekt Rheintal+. Positive Ansätze sieht er zudem beim Wirtschaftsforum und beim Park Inovare. Hier gelte es die Chancen zu nutzen.
Es wird nichts weggenommen!
Vor dem Brunch aus der Küche des Restaurants Achenberg, machte Grossrätin und Bezirksparteipräsidentin, Claudia Hauser, noch auf die Abstimmungsvorlagen vom 4. März aufmerksam. Die No-Billag-Initiative wird von der FDP zur Ablehnung empfohlen. Sie ist zu radikal. Die Steuervorlage dagegen wird zur Annahme empfohlen. Sie ermöglicht dem Bund, weiterhin Mehrwertsteuer und Bundessteuer einzuziehen. Plädiert wird auch zur Annahme des kantonalen Stipendiengesetzes, das von Links bekämpft wird. Mit dem Gesetz wird Niemandem etwas weggenommen. Verlangt wird einzig, dass 1/3 des Stipendien-Betrages nach Abschluss des Studiums innert 10 Jahren zurückbezahlt wird. Die Massnahme ist ein Beitrag zur Gesundung der Kantonsfinanzen.
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