Initiative mit extremen Nebenwirkungen

(ef) Am 10. Februar wird an der Urne über die Zersiedelungsinitiative abgestimmt. Gemäss den ersten Umfragen stösst die Vorlage auf Zustimmung. Eigentlich keine Überraschung, denn wer ist nicht für den Erhalt unserer Landschaft. Die Zersiedelungsinitiative thematisiert Sorgen, welche bei der Bevölkerung zweifelslos bestehen. Nur, wer sich mit dem Inhalt der Initiative und insbesondere deren Nebenwirkungen beschäftigt, kann das Anliegen nicht unterstützen.

Nicht umsetzbar, zur radikal

Die Initiative verlangt, dass, wenn neue Bauzonen ausgeschiedenen werden, an einem anderen Ort unversiegelte Flächen von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potentiellem landwirtschaftlichen Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird. Schon die Formulierung lässt erkennen, dass damit Streitigkeiten vorprogrammiert sind. Entscheiden über eine Umzonung müssten letztlich nach langem juristischem Hin und Her, Richter in Bern. Denn, welche Gemeinde, respektive welcher Kanton, würde schon freiwillig rechtmässig eingezontes Bauland auszonen. Die Initiative ist mit unserem freiheitlich orientierten Eigentumsrecht schlichtweg nicht umsetzbar.

Auch öffentlicher Sektor betroffen

Es geht aber nicht nur um Bauzonen für Einfamilienhäuser und Wohnblöcke, sondern auch um Flächen für Infrastrukturprojekte des öffentlichen Sektors wie Schulanlagen, Bahnhöfe, Freizeitanlagen und weitere. Auch das lokale Gewerbe könnten seine Betriebsanlagen kaum mehr erweitern. Die verlangte Verschärfung für Bauten ausserhalb der Bauzonen führt zudem zu Einschränkungen beim Tourismus und bei der Landwirtschaft. Ställe dürften grundsätzlich nur noch gebaut werden, wenn die darin lebenden Tiere ausschliesslich mit Futter vom Hof versorgt werden. Geflügelställe beispielsweise würden diese Forderung gar nie erfüllen. Der Bau von Gewächshäusern ausserhalb der Bauzonen wäre, da diese Bauten nicht zur bodenabhängigen Landwirtschaft gehören, ebenfalls nicht mehr erlaubt.

Ungerecht und unsozial

Das Einfrieren der Bauzonen nimmt keine Rücksicht auf regionale und kantonale Bedürfnisse. Die Initiative bestraft all jene Gemeinden, welche bisher sorgsam mit dem Boden umgegangen sind. Die Annahme wäre nicht nur für Investoren und Eigentümer nachteilig, sondern würde sich unweigerlich auf die Bodenpreise und damit auch auf die Mieten auswirken.

Instrumente bereits vorhanden

Mit dem Raumplanungsgesetz, dem das Volk im Jahr 2013 zugestimmt hat, sind Steurungsinstrumente vorhanden, welche die von der Initiative verlangte Siedlungsentwicklung nach innen und eine effiziente Flächennutzung beinhalten. Die Umsetzung auf Stufe Gemeinde und Kanton läuft, braucht aber Zeit. Noch einschneidendere Vorschriften sind nicht nötig. Die FDP des Bezirks Zurzach empfiehlt allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, mit einem Nein mit zu helfen, dass unser föderalistisches System nicht zerstört wird. Weitergehende Informationen zur Initiative sind auf dieser Webseite zu finden.

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