Keine voreilige MwSt.-Erhöhung für 13. AHV-Rente

Stellungnahme der FDP Schweiz zum Vorschlag des Bundesrates auf Erhöhung der MwSt. zur Finanzierung der 13. AHV-Rente

Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte – das ist der Plan des Bundesrats zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente (vgl. Medienmitteilung).

 

 

Diese voreilige Steuererhöhung lehnen wir entschieden ab!

Klar ist: Die 13. AHV-Rente soll erstmals 2026 ausbezahlt werden. So hat es die Stimmbevölkerung vergangenen März beschlossen. Nicht beschlossen hat sie allerdings die massive Erhöhung von Steuern und Abgaben.

Die FDP lehnt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ab und bietet keine Hand für eine Salamitaktik, die zu ständig höheren Steuern und Abgaben zu Lasten des arbeitenden Mittelstandes und der KMU – dem Rückgrat der Schweizer Wirtschaft – führt. 

Das Vorpreschen des Bundesrates ist umso unverständlicher, als die externen Überprüfungen der Berechnungsmodelle nach dem Zahlenchaos im Bundesamt für Sozialversicherungen noch nicht abgeschlossen sind und sich eine Mehrheit der nationalrätlichen Gesundheitskommission gegen eine separate Finanzierungsvorlage ausgesprochen hat.

Stattdessen soll der Bundesrat die Finanzierung der 13. AHV-Rente im Rahmen der für 2026 angekündigten, strukturellen Reform zur nachhaltigen Sicherung der AHV lösen. Bis diese in Kraft tritt, sind die Mehrkosten der 13. AHV-Rente aus dem AHV-Fonds zu finanzieren. Dessen Zweck es ist, kurzfristige Einnahmeschwankungen auszugleichen.

Beste Grüsse

FDP.Die Liberalen Schweiz