Wie gewohnt möchte ich auf drei Geschäfte eingehen, die auch für unsere Region von besonderem Interesse sind. Abschliessend erhalten Sie zudem einen Einblick in das Verfahren eines Begnadigungsgesuchs und dessen Behandlung durch den Grossen Rat.
Sicherheitsveranstaltungen bleiben bestehen
Diskutiert wurde die Motion zur vorzeitigen Einstellung der obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen. Die Motionäre stellten die Frage, ob der personelle, organisatorische und finanzielle Aufwand noch in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Die Kosten liegen bei rund 125 Franken pro teilnehmende Person, hinzu kommt ein erheblicher Aufwand für Gemeinden und Bevölkerungsschutzregionen. Der Regierungsrat verwies darauf, dass diese Veranstaltungen in erster Linie der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung dienen. Ziel ist nicht die Rekrutierung von Freiwilligen, sondern die Vermittlung wichtiger Kenntnisse zu Krisen- und Notfallsituationen. Polizei, Feuerwehr, Sanität und Zivilschutz informieren dabei über ihre Aufgaben und das richtige Verhalten der Bevölkerung. Aktuell läuft eine Vernehmlassung zur Weiterentwicklung dieses Angebots. Dabei soll die Organisation künftig effizienter ausgestaltet und die Gemeinden finanziell entlastet werden. Die Mehrheit des Grossen Rates wollte die Ergebnisse der Vernehmlassung und den angekündigten Bericht des Regierungsrates abwarten. Entsprechend wurde die Motion mit 84 zu 49 Stimmen abgelehnt.
Entlastung der Gemeinden beim Statuswechsel Schutzstatus S
Stillschweigend überwiesen wurde die Motion zur Entlastung der Aargauer Gemeinden beim Wechsel von Schutzbedürftigen vom Status S zur Aufenthaltsbewilligung B. Hintergrund sind Änderungen auf Bundesebene, welche für die Gemeinden erhebliche Mehrkosten zur Folge haben können. Schätzungen gehen davon aus, dass die zusätzliche Belastung bereits 2027 rund 25 Millionen Franken betragen könnte und bis 2029 auf jährlich rund 42 Millionen Franken ansteigen dürfte.
Der Regierungsrat anerkennt diesen Handlungsbedarf und ist bereit, die Gemeinden während fünf Jahren stärker bei den entstehenden Sozialkosten zu entlasten. Zudem sollen Personen mit neu erteilter Aufenthaltsbewilligung B während sechs Monaten weiterhin an die Aufnahmepflicht angerechnet werden.
Mit der stillschweigenden Überweisung wurde ein wichtiges Signal zugunsten der Gemeinden gesetzt.
Einstimmige Stärkung des Friedensrichterwesens
Einstimmig beschloss der Grosse Rat die Stärkung des Friedensrichterwesens sowie eine Anpassung der Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter.
Friedensrichterinnen und Friedensrichter tragen wesentlich dazu bei, Konflikte bereits vor einem Gerichtsverfahren aussergerichtlich zu lösen. Rund 60 Prozent der Verfahren können durch eine Einigung abgeschlossen werden. Das spart Zeit, Kosten und schont gleichzeitig die Ressourcen der Gerichte.
Die Anforderungen an dieses Amt sind in den vergangenen Jahren gestiegen, während die Entschädigung den tatsächlichen Aufwand oft nicht mehr angemessen widerspiegelte. Mit der beschlossenen Anpassung werden die Regelungen vereinfacht und die Entschädigungen zeitgemäss ausgestaltet.
Ein Blick hinter die Kulissen eines Begnadigungsgesuchs
In diesem Jahr hat sich der Grosse Rat bereits zum zweiten Mal mit einem Begnadigungsgesuch beschäftigt. Viele fragen sich dabei, wie ein solches Verfahren überhaupt abläuft.
Ein Gesuch wird zunächst beim Departement Volkswirtschaft und Inneres eingereicht und formell geprüft. Danach erstellt die zuständige Stelle einen Bericht und Antrag. Anschliessend befasst sich die Subkommission Begnadigungen mit dem Dossier und formuliert eine Empfehlung zuhanden der Kommission für Justiz. Erst danach gelangt das Geschäft mit einem Antrag an den Grossen Rat, der abschliessend entscheidet.
Im behandelten Fall ging es um einen Gesuchsteller, der rechtskräftig wegen qualifizierter und gewerbsmässiger Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Kommission für Justiz kam einstimmig zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Begnadigung nicht erfüllt seien. Der Grosse Rat folgte diesem Antrag und wies das Gesuch mit 134 zu 0 Stimmen ab.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Herbstwochenende. Auch wenn der Winter noch etwas entfernt scheint, kündigt sich die Adventszeit bereits langsam an.
Claudia Hauser
Grossrätin FDP